Bestimmung zur natürlichen Entrauchung
Die Entrauchung durch natürlichen Auftrieb wird unter Verwendung von Rauchabführungen und natürlichen Lufteintritten durchgeführt, die so platziert sind, dass eine gute Spülung der betroffenen Zone gewährleistet ist. Diese Elemente kommunizieren direkt mit dem Äußeren oder über Kanäle.
Rauchabführungen
- Rauchabzüge
- Öffnungen in der Fassade
- Öffnungsklappen
Luftzuführungen
- Öffnungen in der Fassade
- Die Türen der Räume, die nach außen oder auf weiträumig belüftete Volumen führen
- Nicht eingeschlossene Treppen
- Öffnungsklappen

Keine Öffnung darf eine Abmessung unter 20 Zentimeter haben. Falls das zu entrauchende Volumen halb unterirdisch ist und die Luftzuführung nicht natürlich erfolgen kann, können mechanische Luftzuführungen ausnahmsweise verwendet werden: Sie können dann nur mit Rauchabzügen auf dem Dach kombiniert werden, und die Luftgeschwindigkeit am Öffnungsausgang ist auf 5 m/s begrenzt.
Bestimmung zur mechanischen Entrauchung
Die Entrauchung durch mechanischen Auftrieb wird durch mechanische Absauger sowie Luftzuführungen, entweder natürlich oder mechanisch, realisiert, die so verteilt sind, dass eine Spülung gewährleistet ist. Zusätzlich zur Spülung der Rauchgase ist es möglich, einen Überdruck der zu schützenden Bereiche hinzuzufügen.
Die Rauchabsaugungen und mechanischen Luftzuführungen werden durch Öffnungen gewährleistet, die an einen Absaugventilator angeschlossen sind. Wie zuvor angegeben, darf die Luftgeschwindigkeit an den Luftzuführungen 5 m/s nicht überschreiten; sie müssen auch einen Volumenstrom von etwa 0,6 mal dem Absaugvolumenstrom haben.
Die Entrauchungsventilatoren müssen der Norm NF EN 12101-3 entsprechen und CE-gekennzeichnet sein. Sie müssen eine Beständigkeit gegen heiße Rauchgase von 400 °C während 90 Minuten gewährleisten. Ihre Dimensionierung muss die Verluste durch Leckagen und Druckverluste berücksichtigen.
Eigenschaften der Kanäle
Für die natürliche Entrauchung müssen zwei Regeln von den Kanälen eingehalten werden, um die mit den erzeugten Druckverlusten verbundenen Probleme zu lösen:
Kanalregeln (natürlich)
- Das Verhältnis zwischen der größten Abmessung und der kleinsten Abmessung muss ≤ 2 sein.
- Der Querschnitt des Kanals muss gleich oder größer als die freie Fläche der Öffnungen sein, die er versorgt.
Die vertikalen Abführkanäle dürfen nicht mehr als zwei Abweichungen haben, mit einem maximalen Winkel von 20 Grad. Die horizontalen Geschossanschlüsse (horizontale Etagenanschlüsse der Abführkanäle) müssen eine maximale Länge von 2 Metern haben, es sei denn, ein angemessener Volumenstrom wird nachgewiesen. Um diesen Volumenstrom zu begründen, muss eine Berechnung durchgeführt werden, unter der Annahme, dass die Rauchgase eine Temperatur von 70 °C haben, dass die Außentemperatur +15 °C beträgt und dass kein Wind herrscht.
Die IT 246 verbietet keine alternativen Lösungen
Die Instruktion erlaubt die Anpassung der beschriebenen Lösungen, sofern gleichwertige Ergebnisse erzielt werden: zufriedenstellende Spülung und erhaltene Rauchschichtung. Der Nachweis erfolgt per Simulation, im Rahmen der Ziele der Entrauchung.
Eingeschlossener Verkehrsweg
Die Anordnung der Luftzuführungs- und Absaugöffnungen erfolgt abwechselnd. Im Fall eines geradlinigen Verkehrswegs beträgt der maximale Abstand zwischen Luftzuführung und Absaugung 10 Meter; wenn der Verkehrsweg nicht geradlinig ist, beträgt der maximale Abstand 7 Meter. Um die erste Öffnung zu platzieren, muss man 5 Meter ab der Achse der ersten dem Publikum zugänglichen Tür messen.


Positionen & Flächen
- Luftzuführungen: oberer Teil höchstens 1 Meter über dem Boden.
- Rauchabführungen: unterer Teil der Kanäle mindestens 1,8 Meter über dem Boden, vollständig im oberen Drittel der Verkehrszone positioniert.
- Freie Fläche von 10 dm² pro Durchgangseinheit (UP); wenn eine einzige Absaugöffnung zwei Luftzuführungen versorgt, muss die Absaugung eine freie Fläche von 20 dm² pro UP haben.
Fall Nr. 1 (generisch): der Raum
Dimensionierungsregeln
Räume ≤ 1 000 m²
- Nutzfläche der Abführungen: mindestens 1/200 der Fläche des Raums, oder berechnet über die Tabelle der Räume > 1 000 m² mit der Rate α.
- Freie Fläche der Luftzuführungen: gleich der geometrischen Fläche der Rauchabführungen.
Räume > 1 000 m²
- Nutzfläche DENFC: bestimmt durch die Art der Nutzung (Gebäudeklasse) und die Rate α.
- Mindestwert des Rauchabschnitts von 1 000 m² (selbst wenn kleiner).
- Nutzfläche = Rate α × Fläche des Rauchabschnitts.
- Luftzuführungen: gleich der geometrischen Fläche der Abführungen.
Fall Nr. 2: Treppe & Fall Nr. 3: Rauchabschnitt
Fall Nr. 2 — die Treppe
Die natürliche Spülung eines Treppenhauses wird durch eine Abführvorrichtung realisiert, die sich befindet:
Dimensionierungsregeln (Treppe)
- Auf dem Dach mit einer geometrischen Fläche (Av) von 1 m², oder in der Fassade mit einer freien Fläche (SLC) von 1 m² im oberen Teil des Treppenhauses.
- UND in beiden Fällen eine Luftzuführung im unteren Teil des Treppenhauses von 1 m² freier Fläche (SLC).
- Steuervorrichtung am unteren Niveau der Treppe.
- Rückstellung (Schließung) möglich vom unteren Teil der Treppe oder vom letzten Absatz aus.
Die natürliche Entrauchung der Treppen ist ein vom Brandschutzsystem des Gebäudes unabhängiges System. Die Entrauchungsanlagen der Treppen sind in der Norm NF S61-932 vom Juli 2015 qualifiziert. Wenn die natürliche Entrauchung nicht möglich ist, muss die Treppe durch eine mechanische Luftzuführung in Überdruck gesetzt werden, zwingend kombiniert mit der Entrauchung des in direktem Kontakt stehenden Volumens.
Fall Nr. 3 — der Rauchabschnitt
Die Bestimmung der Rauchabschnitte ist in der Technischen Anweisung 246 definiert:
Dimensionierungsregeln (Rauchabschnitt)
- Rauchabschnitt verpflichtend für Räume über 2 000 m² oder mit mehr als 60 Metern Länge.
- Maximale Fläche eines Rauchabschnitts: 1 600 m² oder 60 Meter Länge.
- Dicke der Rauchschicht: wenn H ≤ 8 m, zwischen 25 % und 50 % der Referenzhöhe; wenn H > 8 m, zwischen 2 Metern und 50 % der Referenzhöhe.
- Freie Rauchhöhe (HL) niemals unter 1,8 Meter.
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